Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und kumpeltier – Katharina Johanna Burghold und Laura Bandt,
Schloßstr. 9, 81675 München gelten die nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
2. Vertragsabschluss
Mit der Abgabe des Vertrages bietet der Kunde kumpeltier den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch kumpeltier zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
3. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsauftrags für Hunde und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung unterliegt
den gesetzlichen Vorgaben und bedarf der Schriftform. Diese beträgt vier Wochen zum 15. oder am Ende eines Kalendermonats (§622 Abs. 1 BGB).
4. Vertragsinhalt
- Die Betreuung umfasst das Spazierengehen mit dem Hund zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung)
und/oder den Aufenthalt im Haus/Garten des Betreuers. - Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch kumpeltier, entweder Zuhause oder an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit.
- Bei Gruppenspaziergängen obliegt es kumpeltier darüber zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe oder im Einzelspaziergang
zu führen ist. - Der Hund wird vom Betreuer unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.
5. Haftung
- Bei den Hol- und Bringfahrten und während des Spaziergangs bleibt der Hundehalter der Eigentümer/Besitzer im Sinne von
833 BGB (Tierhaltergef hrdungshaftung). - Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen
Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat. - Der Hund wird in Gruppenhaltung betreut und dabei können Auseinandersetzungen zwischen den Hunden vorkommen.
Der Betreuer haftet für keinerlei Schäden, die der Hund aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden könnte. - Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreuers begrenzt.
- Der Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der
Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.). - Der Betreuer haftet nicht für Schäden/ Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.
- Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung
des Betreuers ausgeschlossen. - Es obliegt kumpeltier ob läufige Hündinnen, unkastrierte Rüden oder unkastrierte Hündinnen am Spaziergang teilnehmen können.
- kumpeltier übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung.
6. Verpflichtungen
- Der Hundebesitzer verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu sein.
- Der Hundebesitzer verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen zu haben.
- Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich kumpeltier den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu
benachrichtigen. - Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Hundebesitzer alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
- Der Hundebesitzer verpflichtet sich, kumpeltier über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten, wie Verhaltenauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder Läufigkeit zu informieren.
- Der Hundebesitzer verpflichtet sich kumpeltier über alle Auflagen durch Behörden zu informieren.
- Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.
- Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich kumpeltier diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen mit in die Privaträume zu nehmen.
7. Abrechnung
Die Monatspauschale wird wie im Betreuungsauftrag festgelegt berechnet.
Diese sind regelmässig sofort nach Rechnungseingang zu bezahlen.
kumpeltier erstellt monatlich eine rückwirkende Rechnung über die erbrachte Leistung.
Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit und Urlaub des Hundes, an allen bayerischen gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12.,
25.12, 26.12 und 31.12.
Die Pauschale wird prozentual angepasst bei 1 Läufigkeit pro Kalenderjahr und an allen Abwesenheiten (Krankheit/Urlaub/Seminare)
von kumpeltier pro Kalenderjahr. Die Anpassung wird im Rahmen einer Halbjahresendabrechnung vorgenommen.
Einzeln dazu gebuchte Tage und Betreuungskosten (24h, 48h) werden separat abgerechnet.
8. Unmöglichkeiten
Bezogen auf BGB §313 Störung der Geschäftsgrundlage und $275 Ausschluss der Leistungspflicht, gelten folgende geschuldeten
Leistungen durch Höhere Gewalt als unmöglich und es erfolgt daher keine Rückerstattung:
In Falle einer Epidemie & Pandemie die von der WHO als gesundheitsgefährdenden und gefährlich eingestuft wird und in Folge durch
eigene Quarantäne oder staatliche Auflagen die Leistungspflicht nicht erbracht werden kann, schwere Gewitter (Blitz, Donner, Hagel, Unwetter) und Leistungsausfall des Firmenautos durch Reparaturen im Falle eines Autounfalls (z.B. Kollision, Fremdbeschädigung – Standard Reparaturen sind davon ausgeschlossen).
9. Datenschutz
Alle Angaben vom Hundehalter werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben (ausgen. Steuerberater).
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
11. Sonstiges
Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.